Weitere Entscheidung unten: LG Krefeld, 18.03.2010

Rechtsprechung
   KG, 22.02.2010 - 12 U 59/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,18341
KG, 22.02.2010 - 12 U 59/09 (https://dejure.org/2010,18341)
KG, Entscheidung vom 22.02.2010 - 12 U 59/09 (https://dejure.org/2010,18341)
KG, Entscheidung vom 22. Februar 2010 - 12 U 59/09 (https://dejure.org/2010,18341)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten bei unstreitigen Vorschäden und bestrittener unfallbedingter Kausalität des Schadens

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungs- und Beweislast bei Verkehrsunfallschäden; Umfang des Schadensersatzes bei Vorschäden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 287
    Darlegungs- und Beweislast bei Verkehrsunfallschäden; Umfang des Schadensersatzes bei Vorschäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 24 O 56/06
  • KG, 22.02.2010 - 12 U 59/09

Papierfundstellen

  • NZV 2010, 580 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 29.06.2009 - 12 U 146/08

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Darlegungs- und Beweislast bei

    Auszug aus KG, 22.02.2010 - 12 U 59/09
    Ein Geschädigter kann selbst kompatible Schäden nicht ersetzt verlangen, weil eine Schadensschätzung nicht möglich ist, wenn nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit (§ 287 ZPO) auszuschließen ist, dass sie bereits im Rahmen eines Vorschadens entstanden sind (Senat, Urteil vom 29. Juni 2009 - 12 U 146/08 = BeckRS 2009 86796; NZV 2008, 356, 357).

    Bei unstreitigen Vorschäden und bestrittener unfallbedingter Kausalität des geltend gemachten Schadens muss der Geschädigte im Einzelnen ausschließen, dass Schäden gleicher Art und gleichen Umfangs bereits zuvor vorhanden waren, wofür er bei unstreitigen Vorschäden im Einzelnen zu der Art der Vorschäden und deren behaupteter Reparatur vortragen muss (Senat, vom 29. Juni 2009 - 12 U 146/08 = BeckRS 2009 86796; NZV 2008, 297).

  • KG, 26.04.2007 - 12 U 76/07

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Nachweis der Schadenshöhe bei vorgeschädigtem,

    Auszug aus KG, 22.02.2010 - 12 U 59/09
    Zutreffend ist das Landgericht von dem Grundsatz ausgegangen, dass es dem Geschädigten obliege, die Verursachung des Schadens durch das gegnerische Fahrzeug und das Ausmaß des unfallbedingten Schadens darzulegen und zu beweisen (Senat, NZV 2007, 521, 522; NZV 2003, 87 jeweils m. w. Nachw.).

    Ein Schadensersatzanspruch entfällt schon dann, wenn wegen der im Unfallzeitpunkt nicht reparierten Vorschäden ein zusätzlicher Schaden nicht festgestellt werden kann (Senat, NZV 2007, 521, 522).

  • OLG Köln, 22.02.1999 - 16 U 33/98

    Unerklärliche inkompatible Schäden am Unfallfahrzeug

    Auszug aus KG, 22.02.2010 - 12 U 59/09
    bb) Entscheidend ist jedoch letztlich der Gesichtspunkt, dass aufgrund des feststehenden Vorschadens nicht ausgeschlossen werden kann, dass auch etwaige unfallkompatible Schäden durch das frühere Ereignis verursacht worden sind und/oder dass dort bereits erhebliche Vorschäden vorhanden waren (OLG Köln, NZV 1999, 378).
  • KG, 11.10.2007 - 12 U 46/07

    Schadenersatzprozess nach Verkehrsunfall: Grundsätze der freien Beweiswürdigung;

    Auszug aus KG, 22.02.2010 - 12 U 59/09
    Dabei ist es nicht erforderlich, auf jedes einzelne Vorbringen und alle Beweismittel ausführlich einzugehen, es genügt, wenn nach der Gesamtheit der Gründe eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (Senat, NJW 2008, 1006, 1007).
  • BGH, 03.04.2001 - VI ZR 203/00

    Ergebnis der Beweisaufnahme als Parteivortrag

    Auszug aus KG, 22.02.2010 - 12 U 59/09
    Schließlich ist in der Rechtsprechung des BGH auch der Grundsatz anerkannt, dass sich eine Partei die bei einer Beweisaufnahme zu Tage tretenden Umstände jedenfalls hilfsweise zu Eigen macht, soweit sie ihre Rechtsposition zu stützen geeignet sind (BGH, NJW 2001, 2177, 2178).
  • KG, 13.08.2007 - 12 U 180/06

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Darlegungslast trotz kompatibler Vorschäden

    Auszug aus KG, 22.02.2010 - 12 U 59/09
    Ein Geschädigter kann selbst kompatible Schäden nicht ersetzt verlangen, weil eine Schadensschätzung nicht möglich ist, wenn nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit (§ 287 ZPO) auszuschließen ist, dass sie bereits im Rahmen eines Vorschadens entstanden sind (Senat, Urteil vom 29. Juni 2009 - 12 U 146/08 = BeckRS 2009 86796; NZV 2008, 356, 357).
  • KG, 06.06.2007 - 12 U 57/06

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Beweislast bezüglich der Schadenskompatibilität

    Auszug aus KG, 22.02.2010 - 12 U 59/09
    Bei unstreitigen Vorschäden und bestrittener unfallbedingter Kausalität des geltend gemachten Schadens muss der Geschädigte im Einzelnen ausschließen, dass Schäden gleicher Art und gleichen Umfangs bereits zuvor vorhanden waren, wofür er bei unstreitigen Vorschäden im Einzelnen zu der Art der Vorschäden und deren behaupteter Reparatur vortragen muss (Senat, vom 29. Juni 2009 - 12 U 146/08 = BeckRS 2009 86796; NZV 2008, 297).
  • KG, 29.01.2007 - 12 U 37/06

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ersatz des Unfallschadens bei Bestehen eines

    Auszug aus KG, 22.02.2010 - 12 U 59/09
    Das Landgericht hätte auch nicht dem Antrag auf Einholung eines Unfallrekonstruktionsgutachtens und der Vernehmung des sachverständigen Zeugen A stattgeben müssen, weil allein der Umstand, dass die Klägerin weiterhin eine andere Auffassung zur Unfallursächlichkeit vertritt, keine neue Begutachtung veranlasst (Senat, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 12 U 37/06 = BeckRS 2007 12643).
  • KG, 29.04.2002 - 12 U 7995/00

    Nachweis der Manipulation/Vortäuschung eines wegen Schadensersatzforderungen

    Auszug aus KG, 22.02.2010 - 12 U 59/09
    Zutreffend ist das Landgericht von dem Grundsatz ausgegangen, dass es dem Geschädigten obliege, die Verursachung des Schadens durch das gegnerische Fahrzeug und das Ausmaß des unfallbedingten Schadens darzulegen und zu beweisen (Senat, NZV 2007, 521, 522; NZV 2003, 87 jeweils m. w. Nachw.).
  • LG Aachen, 14.11.2012 - 10 O 487/11

    Darlegungsanforderungen des Geschädigten i.R. von Schadensersatz aus einem

    Es obliegt dem Geschädigten, die Verursachung des Schadens durch das gegnerische Fahrzeug und das Ausmaß des unfallbedingten Schadens darzulegen und zu beweisen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 22.02.2010 - 12 U 59/09 - Rz. 23; Beschluss vom 26.04.2007 - 12 U 76/07 - Rz. 12; Urteil vom 29.04.2002 - 12 U 7995/00 - Rz. 3; alle Entscheidungen zitiert nach juris ).

    Ein Schadensersatzanspruch entfällt schon dann, wenn wegen der im Unfallzeitpunkt nicht reparierten Vorschäden ein zusätzlicher Schaden nicht festgestellt werden kann (KG Berlin, Beschluss vom 22.02.2010 - 12 U 59/09 - Rz. 25; Beschluss vom 26.04.2007 - 12 U 76/07 - Rz. 14, a.a.O.).

    Bei unstreitigen Vorschäden und bestrittener unfallbedingter Kausalität des geltend gemachten Schadens muss der Geschädigte im Einzelnen ausschließen, dass Schäden gleicher Art und gleichen Umfangs bereits zuvor vorhanden waren, wofür er bei unstreitigen Vorschäden im Einzelnen zu der Art der Vorschäden und deren behaupteter Reparatur vortragen muss (KG Berlin, Beschluss vom 22.02.2010 - 12 U 59/09 - Rz. 26, a.a.O.; Urteil vom 29.06.2009 - 12 U 146/08 - Rz. 4, zitiert nach juris ).

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Rechtsprechung
   LG Krefeld, 18.03.2010 - 3 S 30/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11032
LG Krefeld, 18.03.2010 - 3 S 30/09 (https://dejure.org/2010,11032)
LG Krefeld, Entscheidung vom 18.03.2010 - 3 S 30/09 (https://dejure.org/2010,11032)
LG Krefeld, Entscheidung vom 18. März 2010 - 3 S 30/09 (https://dejure.org/2010,11032)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Abrechnung von fiktiven Reparaturkosten entsprechend einem Sachverständigengutachten unter Zugrundelegung der Verrechnungssätze einer markengebundenen Vertrags-Fachwerkstatt

  • captain-huk.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • vogel.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Reale Situation geht in fiktive Abrechnung ein - Urteil zur Erstattung von Stundenverrechnungssätze

  • ra-frese.de (Auszüge)

    Mühelose Zugänglichkeit

  • captain-huk.de (Kurzinformation)

    LG Krefeld wendet die Vorgaben des BGH in seinem VW-Urteil an und verneint die Verweisung auf Stundenverrechnungssätze der von der Versicherung genannten freien Werkstatt.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3040
  • NZV 2010, 580
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09

    Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem

    Auszug aus LG Krefeld, 18.03.2010 - 3 S 30/09
    Grundsätzlich ist es zur Einhaltung des Gebots zur Wirtschaftlichkeit genügend, wenn der Geschädigte der Schadensabrechnung die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legt, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (vgl. BGHZ 155, 1,3; BGH, Urteil vom 20.10.2009, AZ: VI ZR 53/09).

    Beides kann bei einer freien Fachwerkstatt ebenso gegeben sein wie bei einer Vertrags-Fachwerkstatt (vgl. hierzu das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.10.2009, AZ: VI ZR 53/09).

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus LG Krefeld, 18.03.2010 - 3 S 30/09
    Grundsätzlich ist es zur Einhaltung des Gebots zur Wirtschaftlichkeit genügend, wenn der Geschädigte der Schadensabrechnung die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legt, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (vgl. BGHZ 155, 1,3; BGH, Urteil vom 20.10.2009, AZ: VI ZR 53/09).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 246/07

    Kein Schuldanerkenntnis eines Unfallgegners bei Erklärungen unmittelbar nach

    Auszug aus LG Krefeld, 18.03.2010 - 3 S 30/09
    Zum mühelosen Zugang gehört nicht nur, dass die Klägerin die Reparatur problemlos zu den von der Beklagten genannten Konditionen hätte realisieren können, sondern auch, dass sie ohne Mühe - und insbesondere ohne eigene erhebliche Recherche - hätte erkennen können, dass die Reparatur tatsächlich gleichwertig gewesen wäre (OLG Düsseldorf, DAR 2008, 523).
  • LG Berlin, 18.07.2011 - 43 S 41/11

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Anforderungen an eine Verweisung auf eine

    Dabei kommt es entgegen der Auffassung der Beklagten nicht auf den Zeitpunkt der (letzten) mündlichen Verhandlung, sondern im Grundsatz auf den Zeitpunkt der Disposition des Geschädigten an (vgl. Landgericht Berlin, Urteil vom 23. Juni 2008 - 58 S 1/08 - und Urteil vom 15. Dezember 2008 - 58 S 169/08 -, beide bei juris abrufbar; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Juni 2008 - 1 U 246/07 -, NJW 2008 S. 3366 (LS) = NZV 2009 S. 42 (LS) = BeckRS 2008, 12379; LG Krefeld, Urteil vom 18. März 2010 - 3 S 30/09 -, NJW 2010 S. 3040).
  • AG Hechingen, 28.06.2012 - 2 C 416/11
    Auch das LG Krefeld scheint davon auszugehen, dass der Verweis vor der Dispositionsentscheidung des Geschädigten erfolgen muss (LG Krefeld 3 S 30/09).
  • LG Kiel, 25.11.2011 - 1 S 37/11

    Verkehrsunfall: Fiktive Schadensabrechnung bei Kfz-Unfall; Verweisung des

    Dafür ist nämlich erforderlich, dass dem Geschädigten die alternative Reparaturmöglichkeit in dem Zeitpunkt bekannt ist, in dem er gewöhnlich seine Dispositionsentscheidung trifft - also zeitnah nach dem Unfall (OLG Düsseldorf DAR 2008, 523; LG Krefeld NJW 2010, 3040; Ullmann NZV 2010; 489, 491).
  • LG Krefeld, 08.04.2013 - 3 S 40/12
    Hierzu muss der Schädiger dem Geschädigten bereits vorprozessual alle notwendigen Informationen zukommen lassen, damit dieser seine Dispositionsentscheidung hinsichtlich der Reparatur des Fahrzeuges treffen kann, die unter anderem davon abhängt, in welcher Höhe ein im Falle der Nichtreparatur zu erwartender Ersatzanspruch bestünde (OLG Düsseldorf, DAR 2008, 523; LG Krefeld, NJW 2010, 3040).
  • AG Hechingen, 09.08.2012 - 2 C 165/12
    Auch das LG Krefeld scheint davon auszugehen, dass der Verweis vor der Dispositionsentscheidung des Geschädigten erfolgen muss (LG Krefeld 3 S 30/09).
  • AG Waiblingen, 03.07.2013 - 9 C 521/13

    Keine Verweisung im Rechtsstreit!

    Auch andere Gerichte gehen davon aus, dass der Verweis vor der Dispositionseritscheidung des Geschädigten erfolgen muss (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.2008, Az.: 1-1 U 246/07; LG Krefeld, Urteil vom 18.03.2010, Az.: 3 S 30/09; LG Hechingen, Urteil vom 19.09.2008, Az.: 3 S 11/08; LG Kiel, Urteil vom 25.11.2011, Az.: 1 S 37/.11 ).
  • LG Köln, 15.03.2011 - 11 S 135/10

    Der Verweis auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit i.R.e. Sondervereinbarung

    Hierbei gehört es zum mühelosen Zugang zu einer günstigeren gleichwertigen Reparaturmöglichkeit, dass der Geschädigte ohne Mühe und ohne eigene Recherche erkennen kann, dass die Reparatur in der freien Werkstatt gleichwertig ist ( vergl. LG Krefeld, Urteil vom 18.03.2010 - 3 S 30/09 - zit. n. Juris).
  • AG Bremen, 17.03.2011 - 9 C 153/10

    Reparaturwerkstatt - Auswahl

    Die Firma G... hat ihren Sitz innerhalb eines 25-Kilometerradius zum Wohnsitz des Klägers (Luftlinie ca. 15 km) und hätte von diesem - nach der erfolgten Informationsmitteilung durch die Beklagte (vgl. hierzu: LG Krefeld, NJW 2010, 3040) - mühelos aufgesucht werden können.
  • AG Köln, 24.09.2013 - 267 C 91/13
    Zu mühelosem Zugang in diesem Sinne gehört es aber, dass der Geschädigte ohne Mühe und eigene Recherche erkennen kann, dass die Reparatur in der freien Werkstatt gleichwertig ist (vgl. Landgericht Krefeld, Urteil vom 18. März 2010, 3 S 30/09).
  • AG Hamburg-Altona, 19.04.2013 - 315b C 216/12
    Das gilt aber nur, solange der Geschädigte seine Disposition nicht bereits getroffen hat (LG Krefeld, Urt.v. 18.3.2010 - 3 S 30/09 = NJW 2010, 3040; LG Kiel, Urt.v. 25.11.2011 - 1 S 37/11; AG Solingen, Urt.v. 27.04.2010 - 12 C 63/10; Ullmann, NZV 2010, 489 [492]).
  • AG Düsseldorf, 28.07.2010 - 23 C 9440/09

    Verkehrsunfall - Verweisung auf Reparatur in freier Werkstatt

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